Wie komme ich sicher zu meinem Geld
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Sie verkaufen eine Immobilie? Dabei wird zur finanziellen Sicherung normalerweise das Instrument des «unwiderruflichen Zahlungsversprechens» eingesetzt. Das heisst: Die Bank des Käufers erstellt ein Zahlungsversprechen zuhanden des Verkäufers. Das Versprechen enthält das Datum der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrags oder der Eigentumsübertragung.
Der Verkäufer hat damit die Zusicherung, den vereinbarten Kaufpreis zu erhalten, wenn er im Gegenzug sein Wohneigentum an den Käufer überträgt (durch Grundbucheintrag). Die Unterschrift des Käufers löst die Ausführung des Zahlungsversprechens aus – die Unterschrift des Verkäufers die Eigentumsübertragung.
Theoretisch sollten bei der Vertragsunterzeichnung der Eintrag ins Grundbuch, das Aushändigen der Schuldscheine und die Zahlung des Kaufpreises gleichzeitig und im selben Augenblick erfolgen. Das ist aber in der Praxis unmöglich. Deshalb steht jeweils im Kaufvertrag, dass diese Tätigkeiten «Zug um Zug» erledigt werden.
Beide Parteien können mit einem unwiderruflichen Zahlungsversprechen ihr Interesse am Geschäft auf rechtssicherem Weg durchsetzen. Das ist die gängige Praxis und seit langem bewährt und erprobt.
Bei der Unterzeichnung fehlt das unwiderrufliche Zahlungsversprechen der Käufer? Dann gilt: Hände weg und einen neuen Termin vereinbaren!
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Roland Egger Immobilienfachmann dipl. Arch. FH/SIA T 062 836 47 57 Jetzt kontaktieren!
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