Kaufzusage und Anzahlung

 

Reservationszahlungen sind beim Erwerb einer Liegenschaft durchaus üblich und werden als Instrument eingesetzt, um die Ernsthaftigkeit eines Kaufinteressenten zu prüfen. Wer nicht bereit ist, die geforderte Anzahlung zu leisten, hat meistens wenig Chance, den Kauf tätigen zu können. Als Basis für die Anzahlung dient die sogenannte Kaufzusage oder ein Reservationsvertrag. Es ist wichtig zu wissen, dass eine solche Zusage rechtlich nicht absolut bindend ist, denn Verträge über Grundstücksgeschäfte bedürfen grundsätzlich der notariellen Beurkundung. Verkäufer und Käufer können also von einer Kaufzusage zurücktreten und die Anzahlung muss zurückbezahlt werden. Nur besondere Aufwendungen können allenfalls in Rechnung gestellt werden. Meistens wird eine pauschale Entschädigung für die mit einem Rücktritt verbundenen Umtriebe vereinbart. Um Risiken zu vermeiden, sollten Kaufinteressenten genau prüfen, an wen die Zahlung geleistet wird. Ein seriöser Makler verwaltet die Anzahlung bis zur Beurkundung des Kaufvertrages. Soll die Anzahlung direkt an einen privaten Verkäufer fliessen, ist Vorsicht geboten, denn nicht selten sorgt ein Rücktritt für Unstimmigkeiten und damit für Diskussionen um die fällige Rückerstattung.

 

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Roland Egger
Immobilienfachmann
dipl. Arch. FH/SIA
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