Nutzflächenangaben bei Immobilien
Wenn es bei Immobilien um das Messen von Flächen geht, sind viele Interpretationen anzutreffen. Der Käufer oder Mieter sollte sich vergewissern, welche Flächen effektiv nutzbar sind. Die richtige Einschätzung von Flächen ist ein heikles Thema bei der Beurteilung von Immobilien-Angeboten. Es finden sich mindestens soviele Formen der Auslegung wie es Normen und Regeln gibt. Welche Bezeichnung ist massgebend? Die Netto-Wohnfläche, die Bruttofläche, die Nutzfläche, die Hauptnutzfläche oder die Mietfläche? Was bedeuten die einzelnen Masse überhaupt und wie werden sie definiert? Di richtige Antwort gibt die SIA-Norm 416 «Flächen und Volumen von Gebäuden». Da diese Norm aber alles andere als einfach zu verstehen ist, bleiben viele Fragen unbeantwortet. In der Praxis massgebend ist die Nettogeschossfläche. Eine einfache Erklärung der Messweise ist wie folgt: „Zur Nettogeschossfläche gehört die Flächen aller beheizten Wohnräume, welche mit einem Bodenbelag belegt werden könnten. Aber Achtung: Auch Flächen unter der Küchenkombination, unter der Badewanne und unter Einbauschränken gehören dazu.“ Die richtige Angabe der Nettogeschossfäche ist von zentraler Bedeutung. Sie ist eine der massgebenden Grössen für die Berechnung des Verkaufspreises und der Höhe der Miete. Stimmen die publizierten Angaben nicht, so kann dies sehr unangenehme Folgen haben. Wird der Irrtum später bemerkt, so können Mieter oder Käufer einen Minderwert gelten machen. Entscheidend sind also nicht die oft missverständlich verwendeten Begriffe, sondern vielmehr die angewandte Messweise. Fragen Sie im konkreten Fall nach, wie die angegebenen Flächen berechnet wurden.
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Roland Egger |
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