Richtig beraten ist halb verkauft

 

Sie möchten Ihr Eigenheim verkaufen? Die Frage dabei lautet: Wollen Sie mit der Vermarktung einen professionellen Makler beauftragen oder die Sache auf eigene Faust durchziehen und den Verkauf  selber abwickeln? Vorstellbar sind beide Varianten. Einige wichtige Punkte sollten Sie aber beachten, um das Risiko von Geldverlusten möglichst auszuschliessen.

Ein zentraler Aspekt vor dem Verkaufsstart ist die Festlegung des richtigen Marktpreises. Ist dieser zu tief, kann die Liegenschaft zwar meist sehr schnell verkauft werden. Nicht selten verzichten Sie aber auf viel Geld, was im Nachhinein erkannt sehr ärgerlich ist. Ist der Preis zu hoch, melden sich keine Interessenten. Die Liegenschaft bleibt über längere Zeit «abgestellt» im Internet. Interessierte Käufer beobachten den Markt sehr genau. Nicht selten fragen sich Laien in diesem Fall, was wohl mit der angebotenen Liegenschaft nicht stimmt.

Sehr wichtig ist die Beratung der Kaufinteressenten. Diese haben Fragen zur Machbarkeit von gewünschten Umbauten oder zum Zustand der Liegenschaft. Fundierte Kenntnisse und Ehrlichkeit zeichnen in dieser Phase einen seriösen Verkäufer aus.

Ein möglicher Käufer ist gefunden? Nun gilt es, die Ernsthaftigkeit des schriftlichen Kaufangebotes zu prüfen und die Bonität des Käufers sicherzustellen.

Eine vollständige Verkaufsdokumentation ermöglicht dem Käufer, die Finanzierung innert kurzer Zeit mit seiner Bank zu prüfen. Für die Reservation der Liegenschaft wird normalerweise eine Anzahlung verlangt.

Geprüft werden nun die Richtigkeit des Kaufvertrages, die Gewähr für die rechtssichere Abwicklung des Verkaufs und die Details der Übergabe. Wichtig bei der Vertragsunterzeichnung: Ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen eines schweizerischen Bankinstitutes. Nur damit ist gesichert, dass Sie als Verkäufer und Eigentümer auch wirklich zu Ihrem Geld kommen.

Und der letzte Schritt? Ein professioneller Immobilienmakler übernimmt die Übergabe der Liegenschaft. Er erstellt für Sie die ausserordentliche Abrechnung und gibt am vertraglich bestimmten Tag die Dokumente und Schlüssel der Liegenschaft an den neuen Eigentümer ab. Geschafft!

 

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Roland Egger
Immobilienfachmann
dipl. Arch. FH/SIA
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