Vorgehen beim Verkauf von Immobilien


Die einzelnen Schritte beim Verkauf von Immobilien sind:

1. Kaufpreisschätzung / Verkehrswertschätzung
Aufgrund einer persönlichen Besichtigung der Liegenschaft ermitteln wir mit unseren Marktkenntnissen als Immobilienmakler den Verkaufspreis. Ob Sie ein Einfamilienhaus verkaufen, eine Wohnung verkaufen oder ein Mehrfamilienhaus verkaufen spielt dabei keine Rolle. Der Verkaufspreis dient als Diskussionsgrundlage um mit der Vermarktung zu starten.

2. Verkaufsmandat
Sie erteilen uns den Auftrag Ihr Haus zu verkaufen. Alle Details dieses Auftrages werden vertraglich geregelt und schriftlich festgehalten. Der Vertrag ist ein Standardvertrag und berücksichtigt die ortsüblichen Gegebenheiten.

3. Verkaufsdokumentation
Wir erstellen eine umfassende Verkaufsdokumentation. Alle notwendigen Dokumente sind darin enthalten. Sie vermittelt einen ersten Eindruck und ist eine Visitenkarte Ihrer Liegenschaft. Diese Dokumentation dient den Interessenten/-innen für eine erste Beurteilung des Hauses und zu einem späteren Zeitpunkt der Bank zur Beurteilung der Finanzierung.

4. Inserate / Internet
Als Immobilienmakler inserieren wir den Verkauf von Immobilien auf allen wichtigen Plattformen im Internet. Zeitungsinserate schalten wir nur in Absprache mit Ihnen. Diese sind sehr teuer und meistens nicht notwendig, da heute ca. 95% aller Immobilien über das Internet verkauft werden.

5. Versand der Verkaufsdokumentation
Wir sind vor Ort (Immobilienmakler in Aarau - Baden - Brugg - Lenzburg), kennen die Gegebenheiten und verfügen über ein gutes Netzwerk. Dies ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Vermarktung. Aufgrund täglich aktualisierten Sucherlisten "Verkauf von Immobilien" versenden wir die Verkaufsdokumentation vorab allen uns bekannten Interessenten/-innen. Dies ermöglicht einen guten Start in den Hausverkauf und führt sehr schnell zu ersten Reaktionen. Parallel versenden wir auf Anfrage die ausführliche Dokumentation an interessierte Personen, welche Ihr Haus auf dem Internet gesehen haben.

6. Besichtigung
Wir zeigen Ihr Haus allen Interessierten ganz unverbindlich vor Ort und stehen für Fragen zur Verfügung. Der Grossteil unserer Arbeit besteht in der Beratung der Kaufinteressenten/-innen. Diese haben Wünsche und Fragen zu baulichen Veränderungen, zur Finanzierung oder zum Erwerb einer Liegenschaft. Dank unserer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung können wir Fragen seriös und kompetent beantworten. Lösungen für die Wünsche und Probleme von Kaufinteressenten/-innen zu finden ist der Schlüssel für einen erfolgreichen Verkauf.

7. Kaufangebot
Ist eine Käuferschaft gefunden, so hat diese ein schriftliches Kaufangebot an uns zu richten. Bei mehreren Angeboten entscheidet im Normalfall der höchst gebotene Kaufpreis über den Zuschlag. Bei mehreren gleich hohen Angeboten wird in einer zweiten Runde der Höchstpreis ausgemacht. Den letzen Entscheid fällen aber immer Sie als Eigentümer/-in. Nicht selten sind nebst finanziellen Fakten auch persönliche Argumente (Familie mit Kindern, Sympathie, etc.) ausschlaggebend.

8. Bestätigung des Eigentümers/der Eigentümerin
Mit der Unterzeichnung der Bestätigung willigen Sie zum Verkauf der Liegenschaft an den Kaufinteressenten ein.

9. Anzahlung
Die Käuferschaft leistet eine Anzahlung von ca. 5% des Kaufpreises. Die Immobilia 4 AG wird diese Zahlung in Ihrem und im Namen der Käuferschaft treuhänderisch verwalten. Nach Eingang der Anzahlung ist die Liegenschaft definitiv für die Käuferschaft reserviert. Spätere eventuell auch höhere Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Sollte die Käuferschaft entgegen dem Angebot von einem Kauf absehen, so werden wir 1% des Kaufpreises, mind. jedoch Fr. 5‘000.-- für unsere Umtriebe in Rechnung stellen.

10. Kaufvertragsentwurf

Nach Eingang der Anzahlung werden wir den Notar beauftragen, einen Kaufvertragsentwurf zu erstellen. Dieser Entwurf wird Ihnen und der Käuferschaft zur Kontrolle zugesandt. Eine Kopie des Vertrages leiten Sie an Ihre Bank weiter.

11. Unwiderrufliches Zahlungsversprechen
Der Entwurf wird durch den Notar nötigenfalls angepasst und Ihnen in der gültigen Version zugestellt. Aufgrund dieses Vertrages stellt die Bank der Käuferschaft ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen aus. Dieses muss bei der Unterzeichnung zwingend vorliegen. Denn dies ist Ihre Sicherheit, dass Sie den abgemachten Kaufpreis erhalten werden.

12. Unterzeichnung

Der Kaufvertrag wird beim Notar unterzeichnet und beglaubigt. Dazu benötigen Sie einen Pass oder eine Identitätskarte.

13. Übergang von Nutzen und Schaden
Der Übergang von Nutzen und Schaden ist im Kaufvertrag geregelt. Wir werden der Käuferschaft die Liegenschaft übergeben und "gleichzeitig" wird Ihnen der Kaufpreis durch die Bank der Käuferschaft überwiesen.

14. Abrechnung
Nach erfolgter Übergabe werden wir die geleistete Anzahlung und unsere Leistungen verrechnen und Ihnen den verbleibenden Betrag überweisen.

15. Herzlichen Glückwunsch!
Wir gratulieren Ihnen: Ihre Liegenschaft ist verkauft!

Haben Sie Fragen? Wir antworten!

           
Platzhalter Weiss    
     
             
Platzhalter Weiss       Roland Egger, Verkauf und Beratung
         
Platzhalter Weiss        

Roland Egger
Immobilienfachmann
dipl. Arch. FH/SIA
T 062 836 47 57
Jetzt kontaktieren!

 
             
             
Platzhalter Weiss        

Weitere Themen:
Sie fragen - Wir antworten

 
             

Das sagen Kunden über die Zusammenarbeit mit der Immobilia 4